(gültig ab 01.09.2025, ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen)
AGB
1. Allgemeines
1.1 – Diese Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Verträge mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.2 – Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.3 – Frühere Fassungen unserer AGB werden hiermit aufgehoben.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 – Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Grundlage ist die Leistungsbeschreibung bzw. Anfrage des Bestellers, der insbesondere die örtlichen Verhältnisse vollständig und korrekt anzugeben hat.
2.2 – Aufträge auf Abruf müssen innerhalb der vereinbarten Abruffrist, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten nach Auftragsbestätigung, abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, Abnahme zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
2.3 – Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Verkaufsunterlagen, Spezifikationen, Pläne und Preislisten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
2.4 – Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besteller nicht mehr möglich. Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.5 – Technische Änderungen oder Verbesserungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten, soweit sie keine Verschlechterung in Form, Funktion oder Preis darstellen. Wir dürfen Nachunternehmer und Erfüllungsgehilfen einsetzen.
2.6 – Sonderanfertigungen sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen. Nimmt der Besteller bestellte Sonderanfertigungen nicht ab, hat er die entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn zu ersetzen.
3. Lieferung, Liefertermine und -fristen
3.1 – Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt sind.
3.2 – Die Lieferfrist beginnt erst nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Bestellers, insbesondere Anzahlung und Bereitstellung der Lieferstelle.
3.3 – Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren, unvorhersehbaren Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Streik, Betriebsstörungen, Ausfall von Vorlieferanten), verlängern sich Lieferfristen angemessen. Wir informieren den Besteller unverzüglich.
3.4 – Wird die Lieferung dadurch unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind insoweit ausgeschlossen.
3.5 – Rücktritt wegen Lieferverzuges ist nur nach schriftlicher Nachfristsetzung und erfolglosem Fristablauf möglich.
3.6 – Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und werden gesondert berechnet.
3.7 – Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt Mitwirkungspflichten, gehen Lager- und Versicherungskosten zu seinen Lasten. Die Gefahr geht ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft über.
3.8 – Lieferung erfolgt in der Regel demontiert, soweit nicht vertraglich eine (Teil-)Vormontage vereinbart ist. Ohne Montageauftrag erfolgt die Lieferung unabgeladen; Entladehilfe ist vom Besteller zu stellen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 – Maßgeblich sind die Preise aus unserer Auftragsbestätigung; andernfalls die Preise aus unserer aktuellen Preisliste bzw. unserem Angebot.
4.2 – Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, innerhalb Deutschlands frei Empfangsstation inkl. Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 – Zusatzkosten aufgrund nachträglicher Änderungen durch den Besteller oder behördlicher Auflagen werden gesondert berechnet.
4.4 – Bei Lieferungen mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss behalten wir uns angemessene Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Material- oder Frachtkosten vor.
4.5 – Frachtkosten werden, sofern nicht ausdrücklich im Preis enthalten, gesondert ausgewiesen.
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1 – Rechnungen werden in der Regel elektronisch versandt.
5.2 – Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung genannten Frist (in der Regel 14 Tage) fällig.
5.3 – Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
5.4 – Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 – Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Gefahrübergang, Transport
6.1 – Beim Versand geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf den Besteller über; beim Montageauftrag mit der Abnahme.
6.2 – Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Eintritt des Verzugs auf ihn über.
6.3 – Es gelten die Incoterms 2020, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 – Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor.
7.2 – Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Sachen.
7.3 – Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns abgetreten.
7.4 – Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu versichern und Eingriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen.
8. Mängelansprüche, Gewährleistung
8.1 – Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen (§§ 377, 381 HGB).
8.2 – Keine Gewährleistung besteht bei Mängeln infolge unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Montage, Veränderungen, natürlicher Abnutzung oder fehlender Wartung.
8.3 – Wir haften nur für die Einhaltung der in 8.4 genannten Normen bei den von uns gelieferten Geräten; die Einsatzverantwortung liegt beim Besteller.
8.4 – Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 1 Jahr, bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden, 5 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
8.5 – Wir sind berechtigt, Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
9. Montageleistungen
9.1 – Montageleistungen sind gesondert zu beauftragen; es gelten ergänzend VOB/B und VOB/C.
9.2 – Der Besteller ist verantwortlich für eine sichere und vorbereitete Baustelle, insbesondere die Lage aller Versorgungsleitungen.
9.3 – Vorleistungen (Bauzaun, Fundamentaushub, Hebezeuge, Strom, Wasser etc.) sind vom Besteller rechtzeitig und kostenfrei zu erbringen.
9.4 – Bei bauseitigen Verzögerungen oder Mehraufwand werden zusätzliche Kosten berechnet.
9.5 – Der Besteller ist verpflichtet, nach Fertigstellung die Abnahme unverzüglich vorzunehmen.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 – Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
10.2 – Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Urheberrechte
11.1 – Angebote, Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
11.2 – Bezahlte Planungsleistungen gehen mit Übergabe ins Nutzungsrecht des Bestellers über; das Urheberrecht bleibt bei uns.
12. Datenschutz
12.1 – Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter https://playaround-spielplatzgeraete.de/datenschutz/.
13. Schlussbestimmungen
13.1 – Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.2 – Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3 – Gerichtsstand ist Dessau-Roßlau.
13.4 – Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. 14. Wichtige Hinweise zur Normenkonformität und Wartungspflicht
14.1 – Alle von uns gelieferten Spielgeräte entsprechen der Norm DIN EN 1176, alle Fitnessgeräte der Norm DIN EN 16630.
Soweit nicht anders angegeben, sind die Geräte durch eine unabhängige Prüfstelle (z. B. TÜV) geprüft und abgenommen.
14.2 – Die bestimmungsgemäße Nutzung, der fachgerechte Aufbau sowie die Einhaltung aller in den Montage- und Bedienungsanleitungen angegebenen Bedingungen liegen in der Verantwortung des Betreibers.
14.3 – Der Betreiber ist verpflichtet, die Geräte regelmäßig gemäß den Vorgaben der einschlägigen DIN-Normen und den Herstellervorgaben zu prüfen, zu warten und instand zu setzen. Dies umfasst insbesondere:
- Sichtkontrollen (z. B. wöchentlich) 
- Funktionskontrollen (z. B. monatlich) 
- Jahresinspektionen durch fachkundige Prüfer 
14.4 – Unterbleiben diese Wartungen, entfällt unsere Haftung für hieraus entstehende Schäden.
Werden Schäden bei uns angemeldet, erfolgt deren Bearbeitung nur nach Vorlage aller erforderlichen Prüf- und Wartungsprotokolle gemäß DIN EN 1176-7:2020.
Bei fehlenden oder unvollständigen Protokollen übernehmen wir keine Verantwortung für den gemeldeten Schaden und behalten uns vor, eine Kostenübernahme abzulehnen.
 
 